Facetten des Niederdeutschen
Schnipsel
Regeln für die Aufnahme von Neuerscheinungen
Voraussetzung für Aufnahmen von Werken in die „PBuB‟ sind zuverlässige bibliographische Angaben.
In den seltensten Fällen liegt das Buch vor, die „PBuB‟ ist auf Fremdaufnahmen angewiesen. Eine zuverlässige Aufnahme ist in der Regel die einer Fachkraft einer Bibliothek.
Jedoch ist auch die nicht immer verlässlich, denn es ist zu unterscheiden zwischen einer vorläufigen Aufnahme, die auf (oft falschen) Angaben der Verlage beruht und der Aufnahme durch sogenannte Autopsie, das heißt an Hand des vorliegenden Werkes. Bei manchen Katalogen ist der Stand der Titelaufnahme nicht angegeben, wie beim norddeutschen Verbundkatalog (GBV). Dadurch waren in der PBuB manchmal fehlerhaft Werke angezeigt.
Vorbildlich ist bei Neuerscheinungen die Deutsche Nationalbibliographie, hier wird vermerkt, ob es sich um eine Ankündigung handelt oder ob das Werk in der Bibliothek eingetroffen ist (der Verlag es also wirklich verlegt hat) und ob es zur Verfügung steht, d.h. eine fachliche Tielaufnahme gemacht wurde. Nur im letzteren Fall wird es auch in die „bibliographie niederdeutsch‟ eingefügt.
Wenn eine Aufnahme durch die DNB nicht zu erwarten ist, wird auf den GBV zurückgegriffen und dann auf andere Kataloge.
Auf jeden Fall wird in der PBuB ein direkter Link auf auf den Bibliothekskatalog gelegt, was bei den ersten Titeln der PBuB noch nicht möglich war.
Wichtig also: Wenn ein Buchtitel zum Beispiel aus dem letzten Jahr in der „bibliographie niederdeutsch‟ nicht gefunden wurde, heißt das nicht (unbedingt), das es übersehen wurde!
[überarbeitet 2017]
[Ab Anfang 2018 ist die „PBuB‟ Teil von „Peter Hansen: Die niederdeutsche Literatur‟, die Werke sind dort in der „Virtuellen niederdeutschen Bibliothek (vnb)‟ erfasst: vnb >>>