PBuB: das INS, Urheberrecht und Vertragsverletzungen
Mehr zur PBuB: >>>
Auf der Seite http://www.ins-bremen.de/de/recherche/pbub-20/pbub-info.html veröffentlicht das Institut für niederdeutsche Sprache folgende "Information" (PBuB-Info):

Entspräche dieser Text der Wahrheit, hätte ich keinen Anpruch auf das Urheberrecht an der PBuB. Richtig ist jedoch: Ich habe das Urheberrecht. Und das INS hat mir das in seinen besseren Zeiten mehrfach vertraglich zugesichert. Letztlich handelt sich hier also um die theoretische Begründung für einen Urheberrechts-Diebstahl. Der Wahrheitsgehalt dieser Darstellung entspricht denn auch dem anderer > "INS-Wahrheiten", es ist eine plumpe Desinformation.
Die richtige Entstehungsgeschichte mit den dazu gehörigen Verträgen zwischen dem "alten" INS und mir finden Sie hier: >>> .
Eine Behauptungen des INS allerdings kann auch der Außenstehende schnell nachprüfen:
INS-Wahrheit: "Seit 2008 wird die PBuB durch kontinuierliche Dateneingabe vom Institut für niederdeutsche Sprache ergänzt."
Wahrheit: In den Jahren 2010 bis 2015 wurden 7 (sieben) Werke von 5 Autoren vom Institut für niederdeutsche Sprache ergänzt.
Faktencheck: >>>
Und die Jahre davor?
2008 hatte ich die PBuB noch gar nicht an das INS übergeben, es gab keine einzige Dateneingabe vom INS.
2009 wollte das INS die PBuB fortsetzen, sah sich aber dazu nicht imstande: Ich habe die PBuB um den Zeitraum 2000 bis 2009 ergänzt!
PBUB-Info - wie es wirklich war: >>>
Vertragsverletzungen durch das INS
Das INS hat mit der PBUB-Info nicht nur eine Vertragsverletzung angekündigt, sondern schon mehrfach gegen geschlossene Verträge verstoßen:
Zeit | Vertragsverletzung | Vertragstext, Kommentar |
---|---|---|
13.01.2012 | Das INS sperrt mir den internen Zugang zur PBuB | Übergabeprotokoll vom 16. April 2009: "Peter Hansen erhält weiterhin uneingeschränkten Zugang zur PBuB, geänderte Zugangsdaten (wie Benutzername, Passwort) werden ihm mitgeteilt." |
02.04.2012 | Das INS "kündigt" alle Verträge zur PBUB: "In diesem Zusammenhang dürfen wir uns herzlich für die weitgehende unentgeltliche geleistete Arbeit Ihrerseits bedanken. Wir gehen davon aus, dass Sie mit uns das INS stärken wollen und daher damit einverstanden sind, die zwischen dem INS und Ihnen bestehenden Vereinbarungen bezüglich der PBuB, die sich weitetestgehend aus einem so genannten Übergabeprotokoll bzw. aus einem Vertrag aus dem Jahr 2005 ergibt zum 30.April 2012 zu beenden. Wir dürfen uns herzlich bedanken. Hilfsweise kündigen wir das Verhältnis zum gleichen Zeitpunkt." | Trotz Widerspruchs: das INS erklärt die Verträge für gekündigt. Kommentar: Für das INS sind Verträge offenkundig großzügige Entgegenkommen an den Vertragspartner, es selbst hat jederzeit das Recht, Verträge zu kündigen. |
Juni bis 31. Oktober 2013 | Die PBuB ist nicht online verfügbar | Vertrag vom 17. Juni 2005: "Das INS verpflichtet sich, die PBB weiterhin online zur Verfügung zu stellen" |
ab 31. Oktober 2013 bis heute | Die vom INS unter dem Namen PBuB 2.0 erstellte größere Auszug aus der PBuB enthält keinen Hinweis auf meine Urheberschaft. | Vertrag vom 17. Juni 2005: "Das INS verpflichtet sich, die PBB weiterhin online zur Verfügung zu stellen mit einen Hinweis auf den Verfasser (je nach Weiterbearbeitung: "erstellt von Peter Hansen" oder "begründet von Peter Hansen")" |
09.04.2014 | Das INS nimmt die originale PBuB (PBuB 1.0) vom Netz | Am 16.April 2014 ist sie wieder online. Damit ist das INS einem Prozess entkommen. (Um die Erfolgschancen weiß das INS aus einem internen Gutachten.) |
30.11.2016 | Das INS nimmt die originale PBuB (PBuB 1.0) wieder vom Netz | Briefe u. E-Mails: 6.12.16: Fristsetzung 19.12 22.12.16: letzte Frist 12.01.17 mehr >>> |
12.01.2017 | Das INS stellt die PBuB 1.0 nicht wieder online. Mit der Nichterfüllung der Verpflichtungen verwirkt das INS die Rechte, die ihm übertragen wurden. | Brief vom 16.01.2017, mehr >>> |
10.02.2017 | Schreiben des Rechtsanwalts des INS. Kernsätze: „Die PBuB stand nach eigener Recherche des Unterzeichners zur Verfügung“ und „urheberrechtliche Ansprüche sind ebenfalls nicht ersichtlich.“ | mehr >>> |
27.02.2017 | Antwort auf das Schreiben des Rechtsanwalts des INS. | mehr >>> |
Ende Mai 2021 | Das INS entfernt die PBuB 2.0 von ihrer Internetseite | mehr |